zur Fortsetzung des Vereines entgegen Liquidierungsversuchen
Heute wurde mir das Urteil vom 22.9.2008 zugestellt.
“Es wird festgestellt, dass der Beschluss der Mitgliederversammlung der Beklagten vom 26.01.2008 über die Auflösung der Beklagten nichtig ist.”
Kompletter Text hier: Urteil vom 22.09.2008
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